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Bundesweit ist nach §18b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986 - 30 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31.12.2015 durchzuführen. Für Leitungen und Schächte, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, endet die Frist allerdings deutlich früher.
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